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Benutzungsordnung für die Blockhütte der Anglerfreunde Dattingen e.V.

Die Vorstandschaft der Anglerfreunde Dattingen hat folgende Benutzungsregelung für die Blockhütte und die Weiheranlage erlassen:

  1. Alle Nutzer werden dazu angehalten, diese, inmitten der Natur liegende Weiheranlage mit Blockhütte nicht nur sauber und ordentlich zu verlassen, sondern die Natur und vor allem die freilebende Tierwelt nicht durch laute Musik, Geschrei sowie herumfahren mit Motorfahrzeugen, insbesondere abends und in den Nachtstunden zu stören. Der angefallene Müll ist in Eigenleistung zu entsorgen. Ab 22 Uhr ist Musik auf ein erträgliches Maß zu drosseln.
  2. Die Hütte incl. der Toilette, ggf. auch der Vorraum sind nach der Benutzung zu reinigen.
  3. Baden/Schwimmen, Fischen, Boot fahren, offenes Feuer sowie Feuerwerke sind strengstens untersagt.
  4. Benutzer der Blockhütte, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können jederzeit vom Platz verwiesen werden. Die Benutzung der gesamten Weiheranlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eventuelle, durch die Benutzung auftretende Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, gehen in allen Fällen in voller Höhe zu Lasten des Nutzers. Eltern haften für ihre Kinder.

Bei Nichteinhaltung der Benutzungsordnung, insbesondere beim Verlassen der Hütte ohne Reinigung, wird die Kaution i.H. 150,-- € einbehalten.

Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor der Hüttenmiete werden 50% der Miete einbehalten.