WEIHERORDNUNG
ANGLERFREUNDE DATTINGEN e.V.
Die Weiherordnung regelt das Verhalten auf dem Weihergelände. Sie ist für alle Anwesenden verbindlich.
Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können geahndet werden.
I. Die Mitglieder des Vorstandes sowie die zum Getränkedienst eingeteilten Personen üben das HAUSRECHT aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
Sie sind insbesondere berechtigt,
- das Verhalten aller Personen in der Anlage zu überwachen,
- den Fang zu kontrollieren,
- bei Verstößen gegen die Weiherordnung zur Ordnung zu rufen, Verwarnungen auszusprechen, Tageskarten einzuziehen und/ oder zuwiderhandelnde Personen des Weihergeländes zu verweisen.
II. Bei der Ausübung der Angelfischerei sind kameradschaftliches Verhalten und gegenseitige Hilfe selbstverständlich, ebenso die Beachtung des Natur- und Tierschutzes.
Es ist auf Ordnung und Sauberkeit und die Wahrung des Ansehens des Vereins in der Öffentlichkeit zu achten.
III. Die ANGELSAISON beginnt, soweit die Witterungsbedingungen dies zulassen, am 1. März und endet am 30. September.
Getränkedienst und Tageskartenverkauf erfolgenim Allgemeinen im gleichen Zeitraum und werden durch Vorstandsbeschluß geregelt.
IV. Mitglieder, die nicht bis spätestens zu Saisonbeginn ihre Beitragleistung erbracht haben, dürfen nicht angeln.
V. ANGELTAGE / ANGELZEITEN sind
- am Mittwoch ab 17 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit,
- am Samstag ab 13 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit,
- an Sonn- und Feiertagen von Sonnenaufgang bis zum Einbruch der Dunkelheit.
- Für Gastangler beginnt und endet das Angeln jeweils mit Anwesenheit des Getränkedienstes.
- In der Woche vor jedem Kameradschaftsangeln findet am Mittwoch und am Samstag und ebenso an einem dazwischen liegenden Feiertag kein Angeln statt.
VI. Der GETRÄNKEDIENST erfolgt nach Einteilung des Vorstandes und muss nach folgenden Vorgaben geleistet werden.
- Mittwoch von 18 :00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Samstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Nur im Sommerdienst)
- Sonntag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Sommerdienst) bzw. bis 14:00 Uhr (Winterdienst)
- Die Kasse für den Wochenenddienst wird nach jeweiliger Absprache beim Rechner oder bei einem anderen Mitglied empfangen und muss dort spätestens am darauffolgenden Mittwoch wieder abgegeben werden.
- Nach Dienstende ist die Blockhütte sauber und ordentlich zu hinterlassen.
VII. EINZELBESTIMMUNGEN DER WEIHERORDNUNG
- Angelverbot in Sperrzonen:
- Vom Hütteneingang bis Ende Absperrkette.
- Im Laichgebiet ( Absperrleine ! ) ist das Angeln untersagt.
- Der Platz vom Blumentrog bis zur Laichzone ist für alle Angler gesperrt.
- Ausnahme: Der Raum zwischen Hinterausgang der Hütte und Laichzone ist einzig für den Getränkedienst als Angelplatz frei.
- Erlaubt ist nur eine Angel.
- Anfüttern ist untersagt, Fischen mit Futterkorb ist erlaubt.
- Jugendliche Angler dürfen nur im Beisein eines erwachsenen Aktiven angeln.
- Jedem Angler sind waidgerechtes Angeln und Tierschutz an gefangenen Fischen zur Pflicht gemacht.
Dazu gilt:- Das Fischen ist nur erlaubt mit einer Anbissstelle und Einzelhaken.
- Bei starker Verwundung sind die Fische vor Entfernen des Hakens zu töten.
- Vor Verlassen des Fischplatzes sind grundsätzlich alle gefangenen Fische zu töten.
- Es dürfen nicht wieder zurückgesetzt werden:
- Forellen
- Fische die im Setzkescher waren
- Störe und Graskarpfen sind ganzjährig geschont und dürfen nicht entnommen werden !
- Fanglimit:
- für Aktive: 4 Edelfische davon maximal 1 Karpfen oder 1 Zander oder 1 Aal je Woche.
- Für Tageskarteninhaber: 4 Edelfische davon max. 1 Karpfen oder 1 Zander oder 1 Aal pro Karte
- Es ist grundsätzlich verboten für andere Angler zu fischen.
- Beim Verlassen des Angelplatzes für längere Zeit ist die Angel aus dem Wasser zu nehmen. Nach Beendigung des Angelns ist der Angelplatz sauber zu hinterlassen.
- Art und Anzahl der Fische sind im Fangbuch einzutragen.
- Tageskarten
- werden ausschließlich nach Vorlage eines gültigen Fischereischeins verkauft.
- können nur an dem betreffenden Tag erworben werden.
- sind nicht übertragbar.
- Gastangler bestätigen mit dem Kauf der Tageskarte, dass sie Kenntnis von der Weiherordnung genommen haben und diese befolgen werden.
- Die Ausgabe von Tageskarten an Gastangler kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
- Kinder und Jugendliche, die nicht aktive Mitglieder sind, erhalten eine Tageskarte nur dann, wenn sie in Begleitung Erwachsener mit gültigem Fischereischein sind, die sie während der gesamten Angelzeit beaufsichtigen.
- Die Weiheranlage dient nicht zuletzt auch der Erholung:
- Lärmen und Herumtollen, sowie das Baden im Weiher sind zu unterlassen.
- Kinder sind von ihren Eltern zu beaufsichtigen.
- Autos und andere Fahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen (Ausnahme für Diensthabende).
Dattingen den 08.11.2018
Ursula Spengler 1. Vorstand